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Mühlenstraße 7  |  86556 Unterbernbach
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Exportbestimmungen
    Euroblock Palettenklötze gelten als so genanntes Nichtholz.
Das Beispiel für die so genannte Nichtholzerklärung finden sie hier:
Nichtholzerklärung
    Nach Auskunft des Pflanzenschutzdienstes bestehen derzeit für folgende Länder Einfuhrbestimmungen
für Packmittel und Paletten aus Holz:
   
mit amtlichem Zeugnis für: ohne amtliches Zeugnis für:
Australien/Neuseeland
Bulgarien
China
Elfenbeinküste
EU (PDF 160 KB)
Indien
Iran/Irak (gelegentlich)
Mexiko
Philippinen (PDF 160 KB)
Polen
Türkei
Brasilien
Chile
Kanada
Senegal
Südafrika
USA
    Für andere Staaten sind keine Bestimmungen bekannt.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie über Ihren Packmittellieferanten bzw. Verpacker.
 
   
Import Regeln der Länder für Holzverpackungen– IPPC-Standard

(HPE-Info 15.06.2004)
   
Umfassende Information zum Thema
Holzverpackung gemäß ISPM 15 unter:


www.bba.de