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Einfuhrvorschriften für China: |
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Zentralbehörde der Volksrepublik China für Qualitätskontrolle, Inspektion und Quarantäne
Staatliche Forstverwaltung der VRC Allgemeine Zollverwaltung der VRC Ministerium für Aussenhandel und Wirtschaft der VRC Erlass Nr. 2002/58
Die Gefährdungsanalyse durch schädliche Organismen, die von Chinesischen Experten an Holzverpackungen aus der EU durchgeführt wurden, zeigt, dass Holzverpackungen aus der EU mit einem hohen Quarantänerisiko behaftet sind und viele für Wälder schädliche Organismen mit sich führen und verbreiten können, so z.B. Bockkäfer (Cerambycidae), Borkenkäfer (Scolytidae), Holzbohrer (Bostrychidae), Erdtermiten (Rhinotermitidae) usw. Um die Wälder Chinas, das ökologische Umfeld und Tourismusressourcen zu schützen, werden die folgenden Interims- und Quarantäne-Notmassnahmen laut Gesetz zur Einfuhr- und Ausfuhrquarantäne von Tieren und Pflanzen der VRC und Durchführungs-bestimmungen erlassen: |
| 1. |
Holzverpackungen von Waren aus der EU nach China dürfen keine Rinden- und Borkenteile enthalten und müssen vor dem Export wärmebehandelt, begast oder auf andere von China anerkannte Weise wirksam gegen Schädlinge behandelt worden sein. Die offizielle Quarantänebehörde des Ausfuhrlandes muss eine Pflanzenquarantäne-Bescheinigung vorlegen, die den Nachweis für die o.g. Behandlung der Hölzer erbringt. Behandelte Holzverpackungen müssen mit einer Markierung versehen werden, die Information über das Schädlingsbehandlungs-Verfahren, Ort und Durchführungsinstanz bzw. Zulassungsnummer derselben enthält. Die technische Vorschrift für die Schädlingsbehandlung wird getrennt veröffentlicht. Bei Waren ohne Holzverpackungen müssen die Exporteure eine Erklärung über die Holz-Freiheit derselben beifügen. |
| 2. |
Sobald EU-Waren an der Grenze ankommen, muss der Importeur einen Antrag bei der Einfuhr-Ausfuhr-Inspektions- und Quarantänebehörde auf eine Prüfung stellen und eine Pflanzenschutz-bescheinigung oder Holzfreiheits-Erklärung vorlegen. Die Einfuhr-Ausfuhr-Behörde muss laut gültigen Vorschriften Probeentnahmen durchführen und eine Quarantäne vornehmen. |
| 3. |
Waren, die den Vorschriften genügen, werden mit einem Zollabfertigungsformular zur Einfuhr versehen, dass vom Zoll geprüft wird, wonach die Waren abgefertigt werden. Die Holzverpackungen, die die Bestimmungen nicht erfüllen, werden unter Kontrolle der Einfuhr-Ausfuhr-Inspektions- und Quarantänebehörde durch den Importeur einer Behandlung unterzogen oder mit den Waren zusammen zurückgesandt. |
| 4. |
Die Zollämter in allen Häfen werden verstärkte Kontrollen von EU-Waren durchführen. Bei aus der EU importierten Waren wird der Zoll das Zollabfertigungsformular zur Einfuhr zusätzlich zu den normalen Kontrollen überprüfen, und zwar unabhängig davon, ob die Waren auf der Warenliste
für Zwecke der Kontrolle durch die Einfuhr-Ausfuhr-Inspektions- und Quarantänebehörde stehen oder nicht. Transitgüter werden vom Bestimmungszollamt anhand des Zollabfertigungsformulars zur Einfuhr abgefertigt, dass von der Einfuhr-Ausfuhr-Inspektions- und Quarantäne-Behörde am Bestimmungsort ausgestellt wird. |
| 5. |
Diese Quarantäne-Notmassnahmen treten am 1. Oktober 2002 in Kraft. |
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Hiermit bekanntgemacht
AQSIQ, staatliche Forstverwaltung, Generalzollverwaltung, MOFTEC,
28. Juni 2002
Anforderungen für die Einfuhr von Verpackungsholz (21 KB) …………………………………………………… 
Behandlungsmethoden und technische Anforderungenfür die Entwesung von
Holzverpackungen für aus der EU nach China zu importierende Waren (9 KB) ……………………………  |
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