Holz muß frei von Rinde und Schädlingsbefall sowie sichtbaren Anzeichen davon
sein. Erfolgt vor der Versendung eine Behandlung, so muß darüber ein amtliches
Pflanzengesundheitszeugnis mitgeführt werden. Bei Trocknung oder Begasung
muß die Verschiffung innerhalb von 15 Tagen erfolgen.
aktualisiert am 12.02, HPE |