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Änderung der australischen Einfuhrvorschriften
   

Australien hat eine Änderung der Einfuhrbestimmungen bei Sammelladungs- containern (LCL Containern) vorgenommen. Ab dem 1. November 2002 (Ankunft in Australien) muß für diese Container eine Packing Declaration entsprechend jenen für Haus-zu-Haus-Container (FCL-Containern) ausgefüllt werden.

Die packing declaration und das Behandlungszertifikat müssen eine numerische Verknüpfung zu den Verpackungen enthalten. Damit soll eine eindeutige Zuordnung zwischen Papieren und Verpackung ermöglicht werden. Die Anzahl oder das Gewicht der Packstücke reicht für diese Verknüpfung nicht aus. Akzeptiert werden :

- die Bill of Loading Number
- die Markierung und Nummer des Packstücks
- die Rechnungsnummer
- die Nummer der Packliste
- die Containernummer

In diesem Zusammenhang weist der http://www.HPE.de noch einmal an die
bereits seit dem 1. April 2001 geltenden Vorschriften für Sammelladungscontainer
erinnern. Nach den neuen Bestimmungen ist eine Behandlung des Verpackungs-
holzes dringend geboten. Ansonsten droht eine Nachbehandlung oder Vernichtung
der Verpackung in Australien oder eine Rücksendung.

Durch Anklicken des Download-Feldes können Sie die neuen Bestimmungen
auf Ihren Rechner laden. Sie enthalten in Anhang 1 ein Beispiel für eine
Packing Declaration.

aktualisiert am 02.10.02, HPE
Verpackungsbestimmungen für Australien (35 KB)……………………………

     
 
   
Import Regeln der Länder für Holzverpackungen– IPPC-Standard

(HPE-Info 15.06.2004)
   
Umfassende Information zum Thema
Holzverpackung gemäß ISPM 15 unter:


www.bba.de