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Einfuhrvorschriften für Südafrika:
   

Kontrolle durch Regierungsinspektoren des Landwirtschaftsministeriums bei der Einfuhr und Desinfizierung bei Befall. Daher sollte kein infiziertes oder verseuchtes Holz oder Holz mit anhaftender Rinde verwendet werden. In die Handelsrechnung sollte ein Vermerk, daß das Verpackungsmaterial den vorgeschriebenen Gesund- heitsvorschriften entspricht aufgenommen werden (z.B. All timber used for packaging  was free from bark and visible  signs of insect and fungal attack when shipped).

aktualisiert am 12.02, HPE

     
     
 
   
Import Regeln der Länder für Holzverpackungen– IPPC-Standard

(HPE-Info 15.06.2004)
   
Umfassende Information zum Thema
Holzverpackung gemäß ISPM 15 unter:


www.bba.de