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Kontrolle durch Regierungsinspektoren des Landwirtschaftsministeriums bei der
Einfuhr und Desinfizierung bei Befall. Daher sollte kein infiziertes oder verseuchtes
Holz oder Holz mit anhaftender Rinde verwendet werden. In die Handelsrechnung
sollte ein Vermerk, daß das Verpackungsmaterial den vorgeschriebenen Gesund-
heitsvorschriften entspricht aufgenommen werden (z.B. All timber used for
packaging was free from bark and visible signs of insect and fungal attack
when shipped).
aktualisiert am 12.02, HPE |